Die monatliche Betreuungsgebühr für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens beträgt bei gebuchten Betreuungszeiten von täglich
>3 – 4 Stunden 190,00 €
>4 – 5 Stunden 220,00 €
>5 – 6 Stunden 250,00 €
>6 – 7 Stunden 280,00 €
>7 – 8 Stunden 310,00 €
>8 – 9 Stunden 340,00 €
Die monatliche Betreuungsgebühr für den Besuch der gemeindlichen Kinderkrippe beträgt bei gebuchten Betreuungszeiten von täglich
>3 – 4 Stunden 350,00 €
>4 – 5 Stunden 420,00 €
>5 – 6 Stunden 490,00 €
>6 – 7 Stunden 560,00 €
>7 – 8 Stunden 630,00 €
>8 – 9 Stunden 700,00 €
Hinzu kommen pro Kind im Kindergarten und in der Krippe monatlich
- für Verbrauchs- und Werkmaterial (Spielgeld) 6,00 €
- Getränkegeld 3,00 €.
Die Betreuungsgebühren ermäßigen sich, wenn von einer Familie gleichzeitig mehrere Kinder die Einrichtung besuchen. Die Ermäßigung beträgt für das zweite und jedes weitere Kind 20% der Betreuungsgebühr der jeweiligen Mindestbuchungszeit (derzeit 3-4 Stunden).
Die zu entrichtende Gebühr wird um den nach Art. 23 BayKiBiG gezahlten Zuschuss zum Elternbeitrag gekürzt. Der Anspruch hierauf besteht ab September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Das Mittagessen, welches von unserer Köchin direkt im Kinderhaus zubereitet wird, kostet täglich 4,50€ und kann individuell gebucht werden. Die gebuchte Essen werden jeweils im Folgemonat zusammen mit den Betreuungsgebühren eingezogen und nicht pauschal berechnet.
Kinderhaus Seefeld
Ahornweg 8
82229 Seefeld
(08152) 909790
(08152) 9097920
kindertageseinrichtung@seefeld.de
Montag bis Freitag
7:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Montag bis Freitag
7:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Unter den Vorgaben des Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes und in Abstimmung mit dem Kindergartenträger können wir eine Betreuungszeit von 7.00 – 17.00 Uhr anbieten.
Das Zustandekommen einer Betreuungszeit vor 7.30 Uhr und nach 15.00 Uhr wird Ihnen nach der jährlichen Abfrage Ihrer Buchungszeitenwünsche mitgeteilt.